Kellogg’s kaufen, voten & gewinnen

Alle Fragen, alle Antworten – Viel Spaß beim Bewerben und Abstimmen!

Damit alles rund läuft, hier eine Übersicht mit hilfreichen Fragen und Antworten zur Aktion. So könnt ihr sicher sein, dass keine Fehler passieren und alles seinen Lauf nimmt. Wir freuen uns auf eure Bewerbung – und auf eure Stimmen für eure Herzensprojekte.

Bewerben2:

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist in Deutschland jeder eingetragene, rechtsfähige Amateursportverein (e.V.) in der Bundesrepublik Deutschland, der im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist und einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt. Teilnahmeberechtigt ist in der Schweiz jeder rechtsfähige, nicht gewinnorientierte Sportverein nach dem Zivilgesetzbuch.

In welchem Zeitraum findet die Aktion statt?

Die Aktion läuft vom 01.09.2026 bis 30.11.2026. Sie ist unterteilt in die Bewerbungsphase vom 01.09.2026 bis 31.10.2026 und die Abstimmungsphase vom 01.10.2026 bis 30.11.2026.

Können mehrere Mannschaften eines Vereins teilnehmen?

Nein, es kann pro Verein nur ein Herzensprojekt eingereicht werden.

Welche Projekte werden unterstützt?

Die beworbenen Projekte müssen dem Verein förderlich und unterstützend sein. Die finanzielle Unterstützung (max. 5.000 €3) wird gewährt für Aktivitäten wie beispielsweise den Ausbau von Sporteinrichtungen, den Kauf von Sportausrüstung und Sportkleidung, die Förderung von Bildung oder Gesundheitsprojekten.

Wie funktioniert die Bewerbung?

Ihr bewerbt euch als Verein für euer Herzensprojekt über das Onlineformular auf unserer Aktionswebseite. Wir prüfen eure Bewerbung innerhalb von 3 Werktagen und schalten diese dann für den Abstimmungszeitraum frei.

Was könnt ihr gewinnen?

Dein Verein kann eine Unterstützung von max. 5.000 €3 für ein Herzensprojekt gewinnen.

Bis wann kann man sich bewerben?

Die Bewerbungen müssen bis zum 31.10.2026, 23:59 Uhr, per Online-Bewerbungsformular auf der Aktionswebseite eingehen.

Warum wurde mein Projekt abgelehnt?

Dafür gibt es verschiedene Gründe: Budget wurde falsch angegeben, der Verein ist nicht eingetragen und rechtsfähig. Nur Personen, die dem vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins angehören oder nachweislich vereinsnah und entsprechend bevollmächtigt sind, dürfen sich im Namen des Vereins bewerben. Das Herzensprojekt widerspricht den vorgegebenen Kriterien (siehe: Welche Projekte werden unterstützt).

Wie erfolgt die Auszahlung des Gewinns?

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Vereinskonto. Voraussetzung hierfür ist, dass ein gültiges Konto auf den Namen des Vereins besteht.

Abstimmen1:

Wie oft darf ich abstimmen und am Gewinnspiel teilnehmen?

Die mehrmalige Stimmabgabe und Teilnahme am Gewinnspiel ist durch einen jeweils neuen, teilnehmenden Kassenbon möglich. Es kann maximal ein Gutschein pro Person gewonnen werden.

Wer darf abstimmen und am Gewinnspiel teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland oder der Schweiz haben.

Wie kann ich abstimmen und am Gewinnspiel teilnehmen?
  1. Eine Packung Kellogg’s kaufen
  2. Herzensprojekt auswählen
  3. Kassenbon hochladen
  4. Im Falle der Teilnahme am Gewinnspiel: mit etwas Glück einen Gutschein gewinnen.

Bitte beachte, dass die Auswahl zur Teilnahme an dem Gewinnspiel freiwillig und optional ist.

Was kann ich gewinnen?

Deutschland: 1 von 100 Gutscheinen à 25 EUR für den Kellogg’s Shop der Web Wikinger Commerce GmbH (www.kelloggs-shop.de) – unbegrenzt gültig;

Schweiz: 1 von 50 Gutscheinkarten à 25 CHF für Migros (online oder im Markt) – einlösbar bis 5 Jahre nach Ausstellung.

Welche Kellogg’s Produkte können teilnehmen?

Alle Kellogg’s Produkte – mit Ausnahme von Einzelriegeln, Pringles & Cheez-It.


Deine Frage ist hier nicht dabei? Dann schreib uns: info@kelloggs-herzensprojekt.de